Rechtsprechung
   BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 159/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32854
BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 159/12 (https://dejure.org/2013,32854)
BAG, Entscheidung vom 21.11.2013 - 6 AZR 159/12 (https://dejure.org/2013,32854)
BAG, Entscheidung vom 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 (https://dejure.org/2013,32854)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,32854) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 131 Abs 1 InsO, § 143 Abs 1 InsO, § 133 Abs 1 InsO, § 138 InsO
    Insolvenzanfechtung - mittelbare Zuwendung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Deckungsanfechtung von Arbeitsentgeltzahlungen durch Dritten auf Weisung des späteren Insolvenzschuldners

  • bag-urteil.com

    Insolvenzanfechtung - mittelbare Zuwendung

  • hensche.de

    Insolvenz, Insolvenzanfechtung

  • Betriebs-Berater

    Insolvenzanfechtung - mittelbare Zuwendung

  • rewis.io

    Insolvenzanfechtung - mittelbare Zuwendung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen durch ein Schwesterunternehmen

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 131 Abs. 1
    Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen durch ein Schwesterunternehmen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzanfechtung: Leistung durch Dritten (hier: Schwesterunternehmen in gemeinsamem Betrieb) auf Weisung der späteren Insolvenzschuldnerin bewirkt i. d. R. inkongruente Deckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lohnzahlungen vom Schwesterunternehmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Gehaltszahlung durch ein Schwesterunternehmen - und die Insolvenzanfechtung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Insolvenzanfechtung - Schwesterfirma darf Löhne nicht begleichen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen durch ein Schwesterunternehmen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen durch ein Schwesterunternehmen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer müssen Lohnzahlungen eines Dritten bei Insolvenz ihres Arbeitgebers regelmäßig zurückzahlen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen durch ein Schwesterunternehmen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Für die Feststellung kongruenter Deckung bei Insolvenzanfechtbarkeit genügt die bloße Bildung eines Gemeinschaftsbetriebs nicht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen durch ein Schwesterunternehmen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anfechtung von Lohnzahlungen durch ein Schwesterunternehmen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Insolvenzanfechtung - mittelbare Zuwendung - inkongruente Deckung - dreiseitige Abrede - Gläubigerbenachteiligung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Insolvenzanfechtung - mittelbare Zuwendung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Insolvenzanfechtung - mittelbare Zuwendung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Insolvenzordnung - Anfechtung von Lohnzahlungen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Lohnzahlung über Drittkonto nicht anfechtbar

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen durch Schwesterunternehmen

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Löhne können zurückgefordert werden, wenn sie von einer Schwesterfirma kurz vor dem Insolvenzantrag gezahlt wurden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 146, 323
  • ZIP 2013, 94
  • ZIP 2014, 233
  • MDR 2013, 14
  • MDR 2014, 230
  • NZA 2014, 255
  • NZI 2014, 153
  • NZI 2014, 276
  • BB 2014, 307
  • DB 2014, 249
  • JR 2015, 599
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 26.04.2012 - IX ZR 74/11

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung bei vereinbarungsgemäßer Weiterleitung von

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 159/12
    Im Interesse der Wiederherstellung des Schuldnervermögens sollen bestimmte, als ungerechtfertigt angesehene Vermögensverschiebungen rückgängig gemacht und der Insolvenzmasse zurückgewährt werden (BGH 26. April 2012 - IX ZR 74/11 - Rn. 35, BGHZ 193, 129; 6. Oktober 2009 - IX ZR 191/05 - Rn. 13, BGHZ 182, 317) .

    Mittelbare Zuwendungen sind in diesen Fällen so zu behandeln, als habe der befriedigte Gläubiger sie unmittelbar vom Schuldner erworben (BGH 26. April 2012 - IX ZR 74/11 - Rn. 9, BGHZ 193, 129; vgl. auch 20. Januar 2011 - IX ZR 58/10 - Rn. 17; 8. Dezember 2005 - IX ZR 182/01 - Rn. 9) .

    Eine Gläubigerbenachteiligung iSv. § 129 InsO liegt vor, wenn eine Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch den Zugriff auf Vermögen des Schuldners vereitelt, erschwert oder verzögert hat und sich deswegen die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger ohne die Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätten (BGH 26. April 2012 - IX ZR 74/11 - Rn. 11, BGHZ 193, 129) .

  • BGH, 21.06.2012 - IX ZR 59/11

    Insolvenzanfechtung freiwilliger Zahlungen des Geschäftsführers einer insolventen

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 159/12
    Die Belastung der Masse mit dem Zugriffsanspruch des Angewiesenen wird hier durch die Befreiung von der Schuld des Zahlungsempfängers ausgeglichen (vgl. BGH 21. Juni 2012 - IX ZR 59/11 - Rn. 12) .

    Dies hat der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich ausdrücklich klargestellt (BGH 21. Juni 2012 - IX ZR 59/11 - Rn. 12; vgl. auch den Beschluss des BGH vom 17. April 2013 im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - IX ZR 12/11 - Rn. 2) .

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 980/11

    Vorsatzanfechtung - Inkongruenz - Halteprämie

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 159/12
    Dabei ist die materiell-rechtliche Rechtslage im Zeitpunkt der Vornahme der Rechtshandlung iSv. § 140 Abs. 1 InsO maßgeblich (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 73) .

    Die Inkongruenz ist jedoch sowohl ein erhebliches Beweisanzeichen für den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners (ausführlich BAG 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 56) als auch für die Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners iSd. § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO (vgl. dazu BAG 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 60) .

  • BGH, 06.10.2009 - IX ZR 191/05

    Rechtsprechungsänderung - Anfechtung einer mittelbaren Zuwendung durch

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 159/12
    Im Interesse der Wiederherstellung des Schuldnervermögens sollen bestimmte, als ungerechtfertigt angesehene Vermögensverschiebungen rückgängig gemacht und der Insolvenzmasse zurückgewährt werden (BGH 26. April 2012 - IX ZR 74/11 - Rn. 35, BGHZ 193, 129; 6. Oktober 2009 - IX ZR 191/05 - Rn. 13, BGHZ 182, 317) .

    Entgegen der von der Revision im Anschluss an Stellungnahmen im Schrifttum (Hofmann EWiR 2011, 431; Lütcke NZI 2011, 702, 705 ff.; Henkel ZInsO 2012, 774; Heitsch ZInsO 2011, 1533, 1535 f.) vertretenen Auffassung folgt aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 6. Oktober 2009 (- IX ZR 191/05 - Rn. 15, BGHZ 182, 317) und vom 17. März 2011 (- IX ZR 166/08 - Rn. 17) nicht, dass dieser die Grundsätze des Beschlusses vom 16. Oktober 2008 (- IX ZR 147/07 - Rn. 9) , dh.

  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02

    Verweisung auf die Person des Schuldners im Eröffnungsbeschluß; Inkongruente

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 159/12
    Kongruenz liegt bei Abweichungen von der nach dem Inhalt des Anspruchs typischen und gesetzmäßigen Erfüllung regelmäßig nur vor, wenn diese Abweichungen lediglich geringfügig sind und der Verkehrssitte oder Handelsbräuchen entsprechen (BGH 9. Januar 2003 - IX ZR 85/02 - zu III 1 a der Gründe) .

    In derartigen Fällen trifft die der Rechtsprechung zur insolvenzrechtlichen Bewertung von Leistungen Dritter zugrunde liegende Annahme, die Leistung nicht an den Schuldner, sondern an einen der Gläubiger des Schuldners sei nicht verkehrsüblich (BGH 9. Januar 2003 - IX ZR 85/02 - zu III 1 a der Gründe) , nicht zu.

  • BGH, 17.04.2013 - IX ZR 12/11

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf die Beurteilung der

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 159/12
    Dies hat der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich ausdrücklich klargestellt (BGH 21. Juni 2012 - IX ZR 59/11 - Rn. 12; vgl. auch den Beschluss des BGH vom 17. April 2013 im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - IX ZR 12/11 - Rn. 2) .
  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 466/12

    Insolvenzanfechtung - Rückforderung durch Zwangsvollstreckung erlangter

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 159/12
    Ein Bargeschäft setzt eine Vereinbarung zwischen Schuldner und Anfechtungsgegner über die beiderseits zu erbringenden Leistungen voraus, die im Fall einer inkongruenten Deckung iSv. § 131 Abs. 1 InsO gerade fehlt (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 466/12 - Rn. 38 mwN) .
  • BGH, 17.03.2011 - IX ZR 166/08

    Insolvenzanfechtung: Massezugehörigkeit einer hinsichtlich der Zuwendung an einen

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 159/12
    Entgegen der von der Revision im Anschluss an Stellungnahmen im Schrifttum (Hofmann EWiR 2011, 431; Lütcke NZI 2011, 702, 705 ff.; Henkel ZInsO 2012, 774; Heitsch ZInsO 2011, 1533, 1535 f.) vertretenen Auffassung folgt aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 6. Oktober 2009 (- IX ZR 191/05 - Rn. 15, BGHZ 182, 317) und vom 17. März 2011 (- IX ZR 166/08 - Rn. 17) nicht, dass dieser die Grundsätze des Beschlusses vom 16. Oktober 2008 (- IX ZR 147/07 - Rn. 9) , dh.
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 147/07

    Gläubigerbenachteiligung bei Begleichung einer Gesellschaftsschuld durch einen

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 159/12
    Entgegen der von der Revision im Anschluss an Stellungnahmen im Schrifttum (Hofmann EWiR 2011, 431; Lütcke NZI 2011, 702, 705 ff.; Henkel ZInsO 2012, 774; Heitsch ZInsO 2011, 1533, 1535 f.) vertretenen Auffassung folgt aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 6. Oktober 2009 (- IX ZR 191/05 - Rn. 15, BGHZ 182, 317) und vom 17. März 2011 (- IX ZR 166/08 - Rn. 17) nicht, dass dieser die Grundsätze des Beschlusses vom 16. Oktober 2008 (- IX ZR 147/07 - Rn. 9) , dh.
  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05

    Vergütungsordnung im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 159/12
    Nur diesem gegenüber stehen dem Arbeitnehmer vertragliche Entgeltansprüche zu (BAG 12. Dezember 2006 - 1 ABR 38/05 - Rn. 11) .
  • BGH, 02.04.1998 - IX ZR 232/96

    Erstreckung des Konkursbeschlags auf geschmacksmusterrechtliche

  • BGH, 20.01.2011 - IX ZR 58/10

    Insolvenzanfechtung: Direktzahlung des Endmieters an den Vermieter auf Anweisung

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12

    Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer

  • BGH, 17.10.2013 - IX ZR 10/13

    Insolvenzanfechtung: Tilgung einer fremden Schuld als unentgeltliche Leistung

  • BGH, 06.05.2010 - IX ZR 114/08

    Insolvenzanfechtung: Kongruente Deckung bei Vorfälligkeitszahlung unter

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

  • BGH, 08.12.2005 - IX ZR 182/01

    Anfechtung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen

  • BGH, 10.05.2007 - IX ZR 146/05

    Anfechtbarkeit einer Direktzahlung des Auftraggebers an den Werkunternehmer

  • BGH, 02.02.2006 - IX ZR 67/02

    Rechtsfolgen des Erwerbs eines an die Gesellschaft vermieteten Grundstücks durch

  • LAG Thüringen, 08.12.2011 - 6 Sa 99/11

    Insolvenzanfechtung - inkongruente Deckung nach § 131 InsO bei Lohnzahlung durch

  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12

    § 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen

    Durch die Vorschriften der Insolvenzanfechtung sollen im Interesse der Wiederherstellung des Schuldnervermögens bestimmte, als ungerechtfertigt angesehene Vermögensverschiebungen rückgängig gemacht und der Insolvenzmasse zurückgewährt werden (BAG 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 11; Bork in Bork Handbuch des Insolvenzanfechtungsrechts Kap. 1 Rn. 1) .
  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 869/13

    Inkongruente Deckung - Zahlung über Konto der Ehefrau

    Mittelbare Zuwendungen sind im Allgemeinen so zu behandeln, als habe der befriedigte Gläubiger unmittelbar vom Schuldner erworben (BAG 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 13, BAGE 146, 323) .

    Ob das der Fall ist, ist durch den Abgleich von rechtlich geschuldetem und tatsächlichem Vorgehen des Schuldners zu ermitteln (BAG 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 11, BAGE 146, 323) .

    Voraussetzung ist allerdings, dass für den Empfänger (Gläubiger) erkennbar gewesen ist, dass es sich um eine Leistung des Schuldners handelte (BAG 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 13, BAGE 146, 323) .

    bb) Die Arbeitsvertragsparteien hatten bis zum Zeitpunkt der Vornahme der angefochtenen Rechtshandlung auch keine - erst recht keine anfechtungsfeste - Vereinbarung getroffen, die eine Erfüllung der Entgeltansprüche auf dem Umweg über das Privatkonto der Ehefrau des Schuldners vorgesehen hätte (zur Möglichkeit, anfechtungsfeste Änderungsvereinbarungen zu schließen s. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 14 ff., BAGE 146, 323; BGH 17. Juli 2014 - IX ZR 240/13 - Rn. 18 ff.) .

    Tatsächlich war eine solche Vorgehensweise, die (noch) liquide Geldmittel dem Zugriff der Gläubigergesamtheit entzog und sie gezielt den Arbeitnehmern und damit einer bestimmten Gläubigergruppe zukommen ließ, per se verdächtig und unterfällt damit § 131 InsO, der die Anfechtung solcher verdächtiger Zahlungen gerade erleichtern soll (vgl. zu diesem Zweck BAG 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 11, BAGE 146, 323) .

    cc) Die Abweichung vom normalen Zahlungsweg entsprach vorliegend auch nicht der Verkehrssitte oder Handelsbräuchen (vgl. dazu BAG 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 11 mwN, BAGE 146, 323) .

    aa) Für die Beurteilung, ob eine Deckung kongruent oder inkongruent ist, kommt es nur darauf an, ob die konkrete Deckungshandlung objektiv vom Inhalt des Schuldverhältnisses abweicht (BAG 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 15, BAGE 146, 323) .

    Zwar weist der Beklagte zutreffend darauf hin, dass der Gesetzgeber die Verschärfung der Anfechtbarkeit inkongruenter Deckungen in den Anfechtungstatbeständen des § 131 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InsO damit begründet hat, dass der inkongruente Erwerb besonders verdächtig sei (BT-Drs. 12/2443 S. 158 f.; vgl. auch BAG 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 11, BAGE 146, 323) .

    dd) Die Voraussetzung, dass der Beklagte erkennen konnte, dass es sich um eine Leistung des Schuldners handelte (vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 13, BAGE 146, 323) , ist erfüllt.

    a) Eine Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn eine Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch den Zugriff auf Vermögen des Schuldners vereitelt, erschwert oder verzögert hat und sich deswegen die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger ohne die Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätten (BAG 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 30, BAGE 146, 323) .

    Bei einer solchen Anweisung scheidet eine Gläubigerbenachteiligung grundsätzlich aus, weil die Belastung der Masse mit dem Zugriffsanspruch des Angewiesenen durch die Befreiung von der Schuld des Zahlungsempfängers ausgeglichen wird (BAG 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 31, BAGE 146, 323) .

  • BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 538/14

    Insolvenzanfechtung - Zahlung über Konto eines Dritten

    Das setzt die rechtlich genaue Bestimmung voraus, wer die geschuldete Leistung in welcher Weise zu erbringen hat (BAG 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 15, BAGE 146, 323) .

    Weist der Schuldner einen Dritten an, die geschuldete Leistung gegenüber dem Gläubiger zu erbringen, ist eine solche Direktzahlung deshalb im Allgemeinen dem Empfänger gegenüber als inkongruente Deckung anfechtbar (vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 13, BAGE 146, 323) .

    Liegt ihr eine insolvenzfeste dreiseitige Abrede zugrunde, ist sie in der Regel kongruent (vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 14, BAGE 146, 323) .

    cc) Darauf, ob eine etwaige Änderungsvereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Beklagten insolvenzfest wäre (vgl. dazu BAG 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 14 ff., BAGE 146, 323; BGH 17. Juli 2014 - IX ZR 240/13 - Rn. 18) , kommt es nicht an.

  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 506/17

    Insolvenzanfechtung - Inkongruenz durch Forderungspfändung

    Deswegen erleichtert § 131 InsO die Anfechtung im Vergleich zu § 130 InsO (vgl. allgemein zur geringeren Schutzwürdigkeit des Gläubigers bei inkongruenten Deckungen BAG 21. November 2011 - 6 AZR 159/12 - Rn. 11, BAGE 146, 323) .
  • BGH, 12.09.2019 - IX ZR 16/18

    Baumarkt - Insolvenzanfechtung wegen inkongruenter Deckung: Drittzahlung als nur

    Soweit rechtsgeschäftliche Regelungen möglich sind, ist immer nur maßgeblich, was die Vertragsparteien tatsächlich - ausdrücklich oder konkludent - vereinbart haben, nicht was sie hätten vereinbaren können (BAGE 146, 323 Rn. 15; vgl. Schoppmeyer in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2014, § 131 Rn. 32).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Insolvenzgläubiger benachteiligende nicht geschuldete Direktzahlungen, die ein Dritter auf Anweisung des Schuldners erbringt, dem Empfänger gegenüber als inkongruente Deckung anfechtbar (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2005 - IX ZR 182/01, NJW 2006, 1348 Rn. 9; vom 20. Januar 2011 - IX ZR 58/10, NZI 2011, 141 Rn. 17; vom 6. Dezember 2012 - IX ZR 3/12, NJW 2013, 940 Rn. 46; vom 17. Dezember 2015 - IX ZR 287/14, BGHZ 208, 243 Rn. 16; vom 9. November 2017 - IX ZR 319/16, NZI 2018, 267 Rn. 8; vgl. auch BAGE 146, 323 Rn. 13; BAGE 153, 163 Rn. 13).

  • BAG, 25.05.2022 - 6 AZR 497/21

    Insolvenzanfechtung - Mindestlohn

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs sind nicht geschuldete Direktzahlungen, die ein Dritter auf Anweisung des Schuldners erbringt und die die Insolvenzgläubiger benachteiligen, dem Empfänger gegenüber als inkongruente Deckung anfechtbar (BAG 22. Oktober 2015 - 6 AZR 758/14 - Rn. 18 ff.; 13. November 2014 - 6 AZR 632/13 - Rn. 13; 13. November 2014 - 6 AZR 869/13 - Rn. 15 ff., BAGE 150, 22; 21. November 2013 - 6 AZR 159/12  - Rn. 13 , BAGE 146, 323 ; BGH 9. November 2017 -  IX ZR 319/16  - Rn. 8 ; 17. Dezember 2015 -  IX ZR 287/14  - Rn. 16 , BGHZ 208, 243 ) .

    Hat der Gläubiger keinen Anspruch darauf, dass seine Forderung in der gewählten Art durch einen Dritten erfüllt wird, liegt darin regelmäßig eine nicht unerhebliche Abweichung vom vereinbarten Erfüllungsweg (zur Konstellation einer dreiseitigen Abrede vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 6 AZR 538/14 - Rn. 14, BAGE 153, 163; 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 14, BAGE 146, 323) .

    Doch schaden lediglich geringfügige Abweichungen von der nach dem Inhalt des Anspruchs typischen und gesetzmäßigen Erfüllung, die der Verkehrssitte (§§ 157, 242 BGB) oder Handelsbräuchen (§ 346 HGB) entsprechen, nicht (BGH 12. September 2019 - IX ZR 16/18 - Rn. 24; vgl. auch BAG 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 11 mwN, BAGE 146, 323 ) .

  • BGH, 23.06.2022 - IX ZR 75/21

    Insolvenzverfahren über Vermögen einer AG: Gläubigerbenachteiligung durch Zahlung

    Soweit rechtsgeschäftliche Regelungen möglich sind, ist immer nur maßgeblich, was die Vertragsparteien tatsächlich - ausdrücklich oder konkludent - vereinbart haben, nicht was sie hätten vereinbaren können (BAGE 146, 323 Rn. 15; vgl. Schoppmeyer in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2014, § 131 Rn. 32).
  • BGH, 10.03.2022 - IX ZR 4/21

    Schenkungsanfechtung in der Insolvenz, Bargeschäftsprivileg

    Berufungserwidernd hat er sich vielmehr auf eine stillschweigend zustande gekommene dreiseitige Kongruenzvereinbarung (vgl. BAG, Urteil vom 21. November 2013 - 6 AZR 159/12, BAGE 146, 323 Rn. 14 ff) berufen.
  • BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 758/14

    Insolvenzanfechtung - Zahlung über Konto eines Dritten

    Das setzt die rechtlich genaue Bestimmung voraus, wer die geschuldete Leistung in welcher Weise zu erbringen hat (BAG 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 15, BAGE 146, 323) .

    Weist der Schuldner einen Dritten an, die geschuldete Leistung gegenüber dem Gläubiger zu erbringen, ist eine solche Direktzahlung deshalb im Allgemeinen dem Empfänger gegenüber als inkongruente Deckung anfechtbar (vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 13, BAGE 146, 323) .

    Liegt ihr eine insolvenzfeste dreiseitige Abrede zugrunde, ist sie in der Regel kongruent (vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 14, BAGE 146, 323) .

    (3) Darauf, ob eine etwaige Änderungsvereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Beklagten insolvenzfest wäre (vgl. dazu BAG 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 - Rn. 14 ff., BAGE 146, 323; BGH 17. Juli 2014 - IX ZR 240/13 - Rn. 18) , kommt es nicht an.

  • LG Düsseldorf, 10.11.2017 - 10 O 498/16

    Insolvenzanfechtung (Deckungsanfechtung) wegen mittelbarer Zuwendungen der

    Das Zustandekommen einer Kongruenzvereinbarung, die ggf. auch stillschweigend geschlossen werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 [unter A II 2 b]), ist nicht festzustellen.

    Für die Annahme einer solchen Abrede würde es nicht ausreichen, wenn die Schuldnerin und die f) in wirtschaftlicher Hinsicht ein einheitliches Unternehmen mit einer gemeinsamen Buchführung unterhalten hätten (vgl. BAG, Urteil vom 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 [unter A II 3]).

    Eine derart weite Auslegung stünde im Widerspruch zu den Grundgedanken des deutschen Insolvenzrechts, das rechtsträgerbezogen ausgestaltet ist (vgl. BAG, Urteil vom 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 [unter A II 4 a]).

    Der Gesetzgeber hat die Problematik persönlich und wirtschaftlich nahestehender Personen erkannt und eine erleichterte Anfechtungsmöglichkeit für Leistungen an nahestehende Personen geschaffen (vgl. BAG, Urteil vom 21. November 2013 - 6 AZR 159/12 [unter A II 3 a bb]), für den umgekehrten Fall, dass eine Forderung durch eine nahestehende Person erfüllt wird, von einer Sonderregelung aber gerade abgesehen, so dass es insoweit bei den allgemeinen Regeln bleibt (vgl. BAG, a.a.O.).

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 868/13

    Inkongruente Deckung - Zahlung über das Konto der Ehefrau

  • ArbG Gießen, 13.04.2021 - 5 Ca 188/20
  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 634/13

    Inkongruente Deckung - Zahlung über Konto der Ehefrau

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2018 - 12 U 68/17

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen eines Dritten auf Verbindlichkeiten des

  • BGH, 22.06.2022 - 2 StR 353/21

    Gläubigerbegünstigung (Konkurrenzen: lex specialis zur Bankrottstrafbarkeit,

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 870/13

    Inkongruente Deckung - Zahlung über Konto der Ehefrau

  • OLG Stuttgart, 28.03.2018 - 3 U 168/17

    Insolvenzanfechtung der Begleichung von Mietzinsforderungen gegen eine insolvente

  • LAG Hessen, 16.04.2014 - 18 Sa 966/13

    Insolvenz; Vorsatzanfechtung

  • LAG Köln, 06.03.2015 - 4 Sa 726/14

    Anfechtungsfreiheit des Existenzminimums

  • LAG Sachsen, 03.07.2014 - 8 Sa 170/14

    Insolvenzanfechtung - Rückzahlung einer Arbeitsvergütung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2023 - 2 Sa 143/22

    Rückzahlung von Arbeitsvergütung - Insolvenz - Vorsatzanfechtung -

  • LG Köln, 26.07.2017 - 2 O 402/16
  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 872/13

    Inkongruente Deckung - Zahlung über Konto der Ehefrau

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 631/13

    Inkongruente Deckung - Zahlung über Konto der Ehefrau

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 632/13

    Inkongruente Deckung - Zahlung über Konto der Ehefrau

  • OLG Köln, 18.12.2017 - 2 U 25/17

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen innerhalb eines Konzernverbundes für

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 871/13

    Inkongruente Deckung - Zahlung über Konto der Ehefrau

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 633/13

    Inkongruente Deckung - Zahlung über Konto der Ehefrau

  • LAG Sachsen, 21.03.2022 - 1 Sa 377/21

    Erkennbarkeit der Drittleistung i. S. v. 142 Abs. 2 Satz 3 InsO - Erstreckung des

  • LAG Sachsen, 10.04.2014 - 8 Sa 39/14

    Rückzahlung von Arbeitsvergütung bei Insolvenzanfechtung

  • OLG Karlsruhe, 19.05.2017 - 14 U 165/16

    Insolvenzanfechtung: Direktzahlungen von Mietverbindlichkeiten durch einen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht